Lärmaktionsplanung

Lärmaktionsplanung

Öffentlichkeitsbeteiligung, Schutz ruhiger Bereiche, …

Seitens der EU wird im Rahmen der Umgebungslärmrichtlinie von Kommunen die Erstellung eines Lärmaktionsplans mit Maßnahmen zur Minderung der Lärmbelastung der Bevölkerung gefordert. Es sind die ruhigen Bereiche in den Kommunen zu ermitteln und Maßnahmen zum Schutz zu entwickeln. Grundlage dieser Lärmaktionspläne sind die Ergebnisse der Lärmkartierung. Zuständig ist die jeweilige Gemeinde oder die nach Landesrecht zuständige Behörde (in Niedersachsen beispielsweise das Niedersächsische Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz mit Ausnahme der Eisenbahnen und der Ballungsräume Braunschweig, Hannover, Osnabrück, Oldenburg, Göttingen).

Das aktive Mitwirken der Öffentlichkeit ist ein zentraler Punkt bei der Lärmaktionsplanung. In der Umgebungslärmrichtlinie ist eine Bürgerbeteiligung bereits im Rahmen der Erarbeitung der Minderungsmaßnahmen vorgesehen. Die Öffentlichkeit muss über die getroffenen Entscheidungen informiert werden.

Im Gegensatz zu den anderen Lärmarten gibt es in der Lärmaktionsplanung keine gesetzlich festgeschriebenen Grenzwerte. Vom Umweltbundesamt werden sogenannte Auslösekriterien empfohlen, die geeignet sind, eine Gesundheitsgefährdung zu vermeiden und erhebliche Lärmbelästigungen zu mindern und langfristig abzustellen.

Wir begleiten Sie bei der Erstellung Ihres Lärmaktionsplans einschließlich der Begleitung und Durchführung der Bürgerbeteiligung.

Benötigen Sie einen Lärmaktionsplan?

HeWes Umweltakustik GmbH
Am Speicher 2
49090 Osnabrück
Tel: 0541 – 66 899 154
Fax: 0541 – 68 538 125