Bebauungsplanung

Bebauungsplanung

Straßenverkehr, Schienenverkehr, Gewerbe, …

Bei der Aufstellung von Bebauungsplänen ist eine umfassende Abwägung aller Belange erforderlich. Wir unterstützen Sie bei der Erstellung der Unterlagen für die schalltechnischen Belange. Eine Beurteilung der Immissionen erfolgt im Bebauungsplanverfahren anhand den Orientierungswerten der DIN 18005. Diese gelten für alle Lärmarten, wobei im Nachtzeitraum für Industrie- und Gewerbelärm gegenüber dem Straßenverkehr um 5 dB(A) geringere Werte zu berücksichtigen sind.

Wir empfehlen, bei einer Betrachtung von Industrie- und Gewerbelärm auch im Bebauungsplanverfahren bereits die Vorgaben und Immissionsrichtwerte der Technischen Anleitung zum Schutz gegen Lärm – TA Lärm zugrunde zu legen. Bei einer Umsetzung des im Bebauungsplanverfahren geplanten Vorhabens ist im Rahmen der Baugenehmigung eine Beurteilung nach der TA Lärm vorzunehmen. Diese stellt gegenüber der DIN 18005 die strengere Beurteilungsgrundlage dar. So kann vermieden werden, dass bei einer Umsetzung (zusätzliche) Lärmschutzmaßnahmen erforderlich werden.

Wir unterstützen Sie bei der Vorstellung der schalltechnischen Untersuchung in den verschiedenen Gremien. Auch Stellungnahmen zu eingegangenen Einwendungen werden von uns umfassend bearbeitet.

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HeWes Umweltakustik GmbH
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