Lärm an Arbeitsplätzen

Lärm an Arbeitsplätzen

Kreissäge, Fräsmaschine, Bohrmaschine,…

Für eine Beurteilung des Lärms an Arbeitsplätzen wird die Verordnung zum Schutz der Beschäftigten vor Gefährdung durch Lärm und Vibrationen (Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung – LärmVibrationsArbSchV) herangezogen. Sie gilt zum Schutz der Beschäftigten vor tatsächlichen oder möglichen Gefährdungen durch Lärm oder Vibrationen bei der Arbeit

Ermittelt werden der Tages-Lärmexpositionspegel sowie der Spitzenschalldruckpegel. Wird eine Überschreitung des unteren und / oder des oberen Auslösewertes festgestellt, ist eine Umsetzung von Maßnahmen erforderlich. Zunächst ist die Lärmemission am Entstehungsort zu verhindern oder so weit wie möglich zu verringern. Hierbei haben technische Maßnahmen Vorrang vor organisatorischen Maßnahmen. Ist trotz dieser Maßnahmen eine Einhaltung der Auslösewerte nicht möglich, ist bei einer Überschreitung der unteren Auslösewerte durch den Arbeitsgeber ein geeigneter persönlicher Gehörschutz zu Verfügung zu stellen. Werden die oberen Auslösewerte überschritten, hat der Arbeitgeber dafür Sorge zu tragen, dass die Beschäftigten den Gehörschutz bestimmungsgemäß verwenden.

Haben Sie in Ihrem Betrieb lärmintensive Bereiche? Gerne führen wir Schallpegelmessungen in Ihrem Betrieb durch und beraten Sie bei Bedarf hinsichtlich erforderlicher Minderungsmaßnahmen.

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HeWes Umweltakustik GmbH
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